TÜV Mängel?
Wir sind Ihr Ansprechpartner (Fachbetrieb nach WHG 19I) bei erforderlichen Mängelbeseitigungen oder Beanstandungen durch TÜV, DEKRA, Geoplan, Schornsteinfeger usw.
Auf Wunsch übernehmen wir gerne auch die Koordination mit TÜV und Co.
Hintergrund der Überprüfungspflicht:
Bei vielen älteren Tankanlagen könnten sich in Laufe der Jahre unbemerkt Mängel eingeschlichen haben. Diese sollen erkannt und beseitigt werden. Das bedeutet für Sie: Im Interesse des vorbeugenden Gewässerschutzes müssen ältere oberirdische Heizöltanks (1.000 - 10.000 Liter), die vor dem 01.01.1993 installiert wurden, in Hessen einmalig von einem anerkannten Sachverständigen überprüft werden. Obwohl die Frist zur einmaligen Prüfung der bestehenden Anlagen bereits im Februar 2006 abgelaufen ist, haben einige Altanlagenbesitzer noch nicht reagiert.
Wir informieren vor diesem Hintergrund Ölheizungsbesitzer zu allen Fragen rund um die hessische Tankanlagenverordnung und geben nützliche Tipps zur sicheren Heizöllagerung.